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Im Fall der Fälle

Sicherheit für Ihre Angehörigen

Rente plus Todesfallschutz ohne Gesundheitsprüfung

  bis zu 100.000€ Todesfallsumme möglich

  Schutz bis 79. Lebensjahr möglich

  3 Jahre Wartezeit

  Keine Wartezeit bei Unfalltot

Weitere Vorteile im Überblick

Flexibilität für viele Lebenslagen

Flexibilität bei Beiträgen und Zuzahlungen
Absicherung bei Berufsunfähigkeit und im Todesfall möglich
Kapitalentnahmemöglichkeiten vor Rentenbeginn
Kapitalentnahmemöglichkeiten während der Rentenzahlung innerhalb der Rentengarantiezeit
Flexibilität bei Art und Zeitpunkt der Verfügung

Vorsorgemöglichkeit für Kinder

Eltern, Großeltern, Paten oder jede andere Person kann mit einem kleinen Beitrag den Grundstock für die Altersvorsorge eines Kindes legen. Und wenn das Kind z.B. volljährig ist, kann es den Vertrag weiterführen und die vielen Flexibilitäten, Absicherungs- und Verfügungsmöglichkeiten nutzen. Der Vertragsabschluss ist bereits ab Geburt des Kindes möglich.

Besondere Todesfallabsicherung

Die Absicherung Ihres Partners oder Ihrer Familie ist Ihnen besonders wichtig? Wir bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten, z.B.:

Absicherung bis 50.000 Euro als feste Todesfall-Leistung ohne Gesundheitsprüfung und mit einer Wartezeit von drei Jahren. Diese entfällt bei Tod durch Unfall.
Höhere Absicherungen sind bis zu 200% der Beitragssumme individuell vereinbar

Bei einer eventuellen Unterbrechung der Beitragszahlung bleibt Ihre feste Todesfall-Leistung grundsätzlich bestehen. Beiträge dafür werden dann aus dem Fondsguthaben entnommen.

Keine Abgeltungsteuer in der Ansparphase

In der Ansparphase sind alle Erträge aus der fondsgebundenen Rentenversicherung steuerfrei - auch Kursgewinne aus einem Fondswechsel. Damit werden diese Erträge nicht auf den Sparerpauschalbetrag angerechnet - den können Sie somit für andere Geldanlagen nutzen.

Steuervorteile bei Auszahlung von Rente und Kapital

Bei Rentenauszahlung ist lediglich der Ertragsanteil zu versteuern. Dieser beträgt z.B. 17% bei Rentenbeginn mit dem 67. Lebensjahr. Das heißt, lediglich 17% der Rente werden mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.

Bei Kapitalauszahlung sind lediglich 50% der Erträge zu versteuern, wenn die Auszahlung nach Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgt und die Laufzeit mindestens zwölf Jahre betragen hat. Die Besteuerung erfolgt zum persönlichen Steuersatz, der im Rentenalter oft niedriger liegt als im Erwerbsleben.

Vertragsänderungen während der Vertragslaufzeit können sich unter Umständen steuerlich auswirken.

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oder nutzen Sie ganz komfortabel unser Anfrageformular

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