RENTE PLUS - Doppelte Rente im Pflegefall ohne Gesundheitsprüfung
✓   ein Beitrag – zwei Absicherungen
✓   Garantieverzinsung von 1,25 %
✓   erhöhte Rente bei Pflegebedürftigkeit zum Rentenbeginn und während des Rentenbezugs
✓   Leistung der erhöhten Rente schon ab 3 ADL* oder Demenz - unabhängig vom Gesetzgeber!
✓   Absicherung der Hinterbliebenen durch Rückgewähr des Restkapitals bei Tod
Aber damit auch die Wahrscheinlichkeit, dass wir eines Tages pflegebedürftig werden. Unsere Rente PLUS kombiniert Ihre Altersvorsorge mit wertvollem Pflegeschutz. Ihr Vorteil: Mit einem Beitrag sind Sie zweifach abgesichert. Und das ohne Gesundheitsprüfung!
Sind Sie zum Rentenbeginn pflegebedürftig oder werden während des Rentenbezugs zum Pflegefall, öffnet die neue Rente PLUS ihren Pflege-Schirm. Die erhöhte Rente wegen Pflegebedürftigkeit leistet schon ab 3 ADL* oder Autonomieverlust infolge Demenz ca. das Doppelte der dynamischen Gesamtrente zum vereinbarten Rentenbeginn und trägt so zur Finanzierung der Pflegekosten bei. Die Leistungsprüfung erfolgt unabhängig vom Gesetzgeber.
Die dazu gehörigen Grafiken sind auf Tablet und Desktop sichtbar.
Pflegebedürftigkeit zum Rentenbeginn z.B. mit 67 Jahren
Altersrente
plus Erhöhung im Pflegefall
277 € mtl.*
284 € mtl.*
Erhöhte Altersrente
561 € mtl.*
Eintritt Pflegebedürftigkeit während des Rentenbezugs z.B. mit 75 Jahren
Altersrente
plus Erhöhung im Pflegefall
327 € mtl.*
221 € mtl.*
Erhöhte Altersrente
548 € mtl.*
* Annahme: Eintrittsalter 30, Endalter 67, 100 € mtl. Beitrag, Beitragsrückgewähr während der Aufschubzeit,
Restkapital bei Tod im Rentenbezug, Gesamtwerte inkl. Überschüsse nicht garantiert.
Eintritt Pflegebedürftigkeit während des Rentenbezugs nach Einmalbeitrag z.B. mit 71 Jahren
Altersrente
plus Erhöhung im Pflegefall
324 € mtl.*
359 € mtl.*
Erhöhte Altersrente
683 € mtl.*
* Annahme: Eintrittsalter 71; Einmalbeitrag 100.000 €; Garantiezins 1,25%;
Restkapital bei Tod (Generationenvertrag)
✓  ein Beitrag – zwei Absicherungen
✓  auch als Sofort-Rente durch Einmalbeitrag
✓  Garantieverzinsung von 1,25 %
✓  erhöhte Rente bei Pflegebedürftigkeit zum Rentenbeginn und während des Rentenbezugs
✓  Leistung der erhöhten Rente schon ab 3 ADL* oder Autonomieunfall infolge Demenz - unabhängig vom Gesetzgeber!
✓  Kapitaloption für maximale Flexibilität im Rentenbezug
✓  Absicherung der Hinterbliebenen für den Todesfall standardmäßig vereinbart: Rückgewähr des Restkapitals bei Tod, falls keine erhöhte Rente wegen Pflegebedürftigkeit gezahlt wird (Generationenvertrag)
✓  lebenslange Rentenzahlung – auch bei der erhöhten Rente
* Die Überprüfung des Leistungsvermögens der versicherten Person wird vorgenommen anhand von 6 klar definierten Aktivitäten des täglichen Lebens (Pflegepunkten oder ADL (Activities of daily living). Jeweils ein Pflegepunkt gilt als erreicht, wenn die versicherte Person nicht in der Lage ist, eine der nachfolgend genannten Verrichtungen auch bei Einsatz technischer oder medizinischer Hilfsmittel ohne fremde Hilfe zu bewältigen: Mobilität, An- und Auskleiden, Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken, Körperpflege, Baden und Duschen, Verrichten der Notdurft
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